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Für viele Besitzer eines weitläufigen
Gartens wird dieser erst mit einem stattlichen Gartenhaus vervollständigt. Auch für Mitglieder
von Kleingartenvereinen ist das Thema Gartenhaus höchst relevant. Doch in Deutschland lässt sich
ein Gartenhaus nicht einfach dort errichten, wo man will. Man hat Vorschriften zu beachten.
Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob man eine Baugenehmigung für sein Gartenhaus braucht oder
nicht.
Ein Gartenhaus ist eine
Bereicherung für den Garten, doch sollte man beim Bau nichts überstürzen. Wer sich
ein Gartenhaus kaufen möchte, sollte
schon vorher mit der Planung begonnen haben. Gerade begeisterte Heimwerker haben jedoch oft
wenig Lust sich vor der praktischen Arbeit mit juristischen Gesetzestexten
auseinanderzusetzen. Doch dies führt dazu, dass Gartenhäuser häufig ohne eine notwendige
Baugenehmigung gebaut werden. Wird dies einem missmutigen Nachbarn oder einem eifrigen
Beamten bekannt, so kann dies damit enden, dass das Gartenhaus abgerissen werden muss. Daher
sollte man sich frühzeitig über die Baugenehmigung informieren.
Nicht jeder, der ein
Gartenhaus bauen will, braucht eine Baugenehmigung. Tatsächlich sind viele kleinere Bauten
genehmigungsfrei. Allerdings ist den meisten Heimwerkern nicht klar, ob sie tatsächlich das
Gartenhaus ihrer Träume genehmigungsfrei bauen dürfen. Grund für die Verwirrung ist in diesem
Fall die Gesetzgebung. Diese ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt und so kann es
sein, dass jemand, der alle Bauvorschriften Bayerns kennt, doch keine Ahnung von den
Vorschriften in Bremen hat.
Im Allgemeinen sind die
wichtigen Vorschriften in den Landesbauordnungen festgehalten. Diese regeln welche Art von
Gebäuden wo genehmigungsfrei gebaut werden dürfen. Die meisten der Landesbauordnungen
unterscheiden dabei vor allem zwischen unterschiedlichen Größen der geplanten Häuser. Allerdings
gibt es auch hierbei Feinheiten zu beachten. So dürfen in Nord-Rhein-Westfalen Gebäude bist zu
einem Brutto-Rauminhalt von 30m³ genehmigungsfrei gebaut werden. In Niedersachsen sind es 40m³.
In anderen Bundesländern entscheidet lediglich die Größe der Grundfläche über die anzuwendende
Vorschrift. Allerdings gelten diese Regelungen nicht für den Außenbereich, denn der Bereich für
den kein genauer Bebauungsplan existiert unterliegt strengeren Vorlagen.
Somit lässt sich
Gartenhausfreunden nur empfehlen gründlich die Landesbauordnung zu lesen, bevor sie sich an Ihr
Werk machen. Sicher geht man letztendlich nur, wenn man beim örtlichen Bauamt anruft und nach
den einzuhaltenden Vorschriften fragt. Ein Anruf beim Amt mag nicht das Angenehmste sein, ist
aber allemal angenehmer als zu hören, dass man das gerade erbaute Gartenhaus wieder abreißen
muss.

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